Die DFG hat eine Erklärung veröffentlicht, wonach Mehrbedarf, der in geförderten Projekten aufgrund der Covid19-Pandemie entsteht, wie ansonsten auch tariflich bedingter Mehrbedarf gegen Ende der jeweiligen Förderphasen unbürokratisch geltend gemacht werden kann. Hier geht’s zum DFG-Schreiben.
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